1. Alle Mitglieder verpflichten sich dazu:
    • Ihre Hunde angemessen zu beherbergen, zu ernähren, zu versorgen und auszulasten sowie bei Bedarf für die notwendige tierärztliche Versorgung zu sorgen.
    • Das im wohnhaften Land geltende Tierschutzgesetz einzuhalten.
    • Darauf zu achten, dass ihre Hunde nicht streunen oder in der Öffentlichkeit Unruhe verursachen.
    • Sicherzustellen, dass ihre Hunde immer ordnungsgemäß gekennzeichnete Halsbänder und/oder Chips tragen und entweder an der Leine geführt oder effektiv kontrolliert werden, wenn sie sich außerhalb des Hauses befinden.
    • Die Hinterlassenschaften ihrer Hunde in öffentlichen Bereichen und bei Ausstellungen zu beseitigen, um Sauberkeit und Hygiene zu gewährleisten.
    • Die Bedingungen des Kaufvertrags einhalten, die sie beim Erwerb eines Hundes oder Welpen von einem NIIU-Züchter unterzeichnet haben.
    • Keine herabsetzenden oder diffamierenden Kommentare über andere Mitglieder, die NIIU oder deren Vorstandsvertreter in sozialen Medien oder anderen öffentlichen Foren veröffentlichen.
    • Jegliche Änderungen im Besitz ihrer Hunde innerhalb von 28 Tagen an die NIIU zu melden, um die Datenbank aktuell zu halten.
  1. Züchter verpflichten sich zusätzlich dazu:
    • Keinen gesunden Welpen zu töten. Welpen, die nicht dem Rassestandard entsprechen, sollen in liebevolle und geeignete Heime vermittelt werden.
    • Die Richtlinien für erforderliche Gesundheitstests vor der Zucht strikt einzuhalten.
    • Keine Hündin vor dem Alter von zwei Jahren oder nach dem Alter von acht Jahren decken zu lassen. Zudem sollte eine Hündin in ihrem Leben nicht mehr als vier Würfe haben.
    • Zu gewährleisten, dass Rüden erst nach Erreichen eines Alters von 18 Monaten als Deckrüden eingesetzt werden.
    • Eng mit dem NIIU-Vorstand hinsichtlich der Entwicklung und Umsetzung zukünftiger Zuchtstrategien zusammenzuarbeiten.
    • Dass alle Welpen gekennzeichnet werden und die Mikrochips vor der Übergabe an die neuen Besitzer auf den Züchter registriert sind.
    • Welpen frühstens nach Vollendung ihrer achten (in der Schweiz zwölften) Lebenswoche an die neuen Besitzer abzugeben.
    • Bei Verkauf oder Übertragung eines Hundes alle relevanten Dokumente, wie Stammbaum, Impfprotokolle und ähnliches, den neuen Besitzern auszuhändigen.
    • Keine Hunde an kommerzielle Hundehändler zu verkaufen oder sie als Preise oder Spenden in Wettbewerben anzubieten.
  1. Vorstandsmitglieder verpflichten sich zusätzlich dazu:
    • Die Verfassung und deren Regeln strikt einzuhalten und sicherzustellen, dass die NIIU den von den Gold- und Züchtermitgliedern festgelegten Zielen treu bleiben.
    • Verantwortlich dafür zu sein, die Finanzen der NIIU gemäß den in der Verfassung festgelegten Zielen zu verwalten und einzusetzen.
    • Die Kernwerte der NIIU hinsichtlich ethischer Zuchtpraktiken, effektiven Genpool-Managements und Professionalität konsequent aufrechtzuerhalten.

Verstöße gegen diese Bestimmungen können schwerwiegende Konsequenzen haben, einschließlich des Ausschlusses aus der Mitgliedschaft im Club, der Suspendierung und/oder disziplinarischen Maßnahmen durch Northern Inuits International Unleashed. Zudem können solche Fälle gegebenenfalls an die zuständigen Behörden für rechtliche Schritte weitergeleitet werden. Die zu verhängenden Strafen werden vom Vorstand abhängig von der Schwere des Verstoßes bestimmt.

Für eine umfassende Darstellung dieses Ethikkodexes in englischer Sprache sowie weitere Informationen zur Rasse Northern Inuit besuchen Sie bitte die NIIU- Webseite.